Dialoge, die verbinden.

Hinweisgeberschutzsystem

Gesetzesgrundlage

 

Am 02.07.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft, welches darauf abzielt, Personen zu schützen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Whistleblower genießen mit Hilfe dieses Gesetzes einen Schutz vor arbeitsrechtlichen Repressalien, wie beispielsweise einer ungerechtfertigten Versetzung oder Kündigung im Zusammenhang mit der Abgabe eines Hinweises.

 

 

Interne Meldestelle bei davero

 

Über folgende Kontaktkanäle können Sie sich für den Fall, dass Sie eine entsprechende Meldung abgeben möchten, vertraulich an davero wenden:

 

Telefon:         +49 (0) 9131 772 2301

E-Mail:           Hinweisgeberschutz@davero.de

 

 

Auch besteht die Möglichkeit für ein persönliches Treffen zur Abgabe einer Meldung, wenn Sie uns dies vorab per E-Mail oder telefonisch mitteilen.

Unsere Meldekanäle sind so gestaltet, dass nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständigen sowie die bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen Zugriff auf die eingehenden Meldungen haben.

 

Externe Meldestellen

 

Hinweisgebende Personen haben die Wahl, ob sie sich bei der Abgabe einer Meldung an eine unternehmensinterne oder an eine externe Stelle richten. Zudem steht der externe Meldekanal offen, wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde.

 

Externe Meldestellen sind:

 

Bundesamt für Justiz

 

BfJ - Kontakt (bundesjustizamt.de)

 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 

 

BaFin - Hinweisgeberstelle

 

Bundeskartellamt    

 

Bundeskartellamt - Hinweise auf Verstöße